Der deutsche Umweltminister hat den Stromerzeugern in Deutschland die Emissionszertifikate zum Weiterbetrieb ihrer Kraftwerke kostenlos zugeteilt. Mehrere Umweltschutzverbände haben protestiert - vergeblich!

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland lehnt den Emissionshandel nicht wegen eines unsinnigen Details, sondern aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Wir haben uns zu seinen gravierenden Nachteilen und den ihm zugrundeliegenden Fehlannahmen schon öfter geäußert, siehe Fußnote.

Was nun geschehen ist, setzt der Absurdität noch die Krone auf: Die deutschen Stromversorger bezifferten den Marktwert der ihnen zugeteilten Emissionszertifikate jährlich auf auf etwa 10 Mrd. Euro und schlugen diese 10 Mrd. auch noch auf den Strompreis auf. Die Rede ist von bis über 10 Mrd.Euro jährlichen "Opportunitätskosten", die vom Stromkunden zusätzlich bezahlt werden sollen. Genauere Angaben finden Sie bei Schlemmermeier, Schwintowski: Das deutsche Handelssystem für Emissionszertifikate ... ZNER 2006,Heft 3 Vielleicht lassen Sie sich nicht von dem beeindruckenden Fachbegriff Opportunitätskosten blenden, sondern erwarten eine ausführlichere Begründung. Wenn die Stromversorger mit Ihnen reden würden, würden sie möglicherweise wie folgt argumentieren:

  1. Der Staat hat den Stromversorgern Verschmutzungsrechte im Wert von 10 Mrd. Euro geschenkt.
  2. Die Stromversorger können mit einem Geschenk machen, was sie wollen. Schon als Kinder haben wir gelernt: "Geschenkt ist geschenkt - Wiederholen ist gestohlen."
  3. Die Stromversorger könnten die Verschmutzungsrechte z.B. ins Ausland oder gar nach Übersee verkaufen und in bares Geld verwandeln. Schneller und leichter hat noch niemand Geld verdient.
  4. Wenn die deutschen Stromversorger die Verschmutzungsrechte verkaufen, dürfen sie allerdings ihre deutschen Kraftwerke ein Jahr lang nicht betreiben.
  5. Wenn die deutschen Stromkunden wünschen, dass die deutschen Stromerzeuger ihre Kraftwerke weiter betreiben, müssen sie den Stromversorgern den finanziellen Nachteil ersetzen, der sich daraus ergibt, dass die Stromerzeuger auf den Verkauf der Verschmutzungszertifikate verzichten müssen.
  6. Der finanzielle Nachteil beim Nichtverkauf der Verschmutzungsrechte entspricht dem Marktwert der Verschmutzungsrechte.

So oder ähnlich könnten die Stromerzeuger argumentieren.

Die Argumentation der Stromerzeuger hat einige Haken

Haken Nr. 1
Ob die deutschen Stromversorger ihre Kraftwerke einfach ein Jahr lang stilllegen können, ist zu bezweifeln. Wollen sie das Personal in unbezahlten Urlaub schicken? Wollen sie die Lieferverträge für Kohle, Erdgas und Uran rasch mal für ein Jahr stornieren?

Haken Nr. 2
Die Stromversorger können die geschenkten Verschmutzungsrechte überhaupt nicht verkaufen, weil sie ihre Kraftwerke aus gesetzlichen Gründen nicht stillegen dürfen, weil sonst die Stromversorgung in Deutschland nicht gesichert ist. Zu deren zuverlässigen Durchführung nach EnWG sind sie verpflichtet. Sie würden sonst ihre Konzession verlieren.

Haken Nr. 3
Der finanzielle Nachteil beim Nichtverkauf der Verschmutzungsrechte entspricht keinesfalls dem Marktwert der Verschmutzungsrechte, sondern er ist deutlich geringer. Gegenzurechnen sind die entfallenden Einnahmen aus dem Stromverkauf und die Kosten der Konservierung der stillgelegten Kraftwerke.

Haken Nr. 4
Die Preise an den Zertifikatsmärkten sind von rund 30 Euro je Tonne CO2 in der zweiten Aprilhälfte 2006 auf zirka 12 Euro Anfang Mai 2006 gefallen. Laut Umfrage der FAZ (veröffentlicht in der Ausgabe vom 9. Mai 2006) sieht jedoch kein einziger Stromkonzern Anlass für eine Neukalkulation der Tarife. Daraus ergibt sich, dass die Stromerzeuger ihre eigene Argumentation (Opportunitätspreis = Marktwert der Verschmutzungsrechte) nicht ernst nehmen.

Im übrigen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ein Besitzer einer großen Anzahl von Zertifikaten durch Zukauf einer relativ kleinen Menge eigentlich gar nicht benötigter Zertifikate bei geringem Handelsvolumen den Zertifikatpreis an der Börse hochtreiben, diesen als Opportunitätskosten einpreisen und auch auf diese Weise noch schöne Gewinne auf Kosten der Stromkunden machen kann. Möglicherweise hatte diese Strategie zu den unerwartet hohen Zertifikat- Preisen von 30 Euro pro Tonne vor dem April 2006 geführt.

Haken Nr. 5
Uns ist bewusst, dass nach betriebswirtschaftlicher Kalkulation die Opportunitätskosten als Grenzkosten gerechnet werden, doch ergibt das im gegebenen Zusammenhang wenig Sinn, wie die folgende Überlegung zeigt:
Wenn alle deutschen Stromversorger ihre Verschmutzungsrechte ins Ausland verkaufen wollten, dann würde der Marktpreis für diese Verschmutzungsrechte weitgehend zusammenbrechen. Eine sehr grobe und vereinfachende Überschlagsrechnung führt zu folgendem Ergebnis:
Der Emissionshandel soll durch Verknappung der Verschmutzungsrechte dazu führen, dass in der Zeit von 2008 bis 2012 in den beteiligten Ländern 5,2 Prozent weniger CO2 emittiert wird. Die Verschmutzungsrechte werden jährlich also um etwas mehr als 1 Prozent vermindert. Deutschlands Stromerzeugung entspricht in ihrem Primärenergieverbrauch ungefähr 1% des Weltenergieverbrauchs (ohne USA). Die Verschmutzungsrechte der deutschen Stromerzeuger auf dem freien Markt angeboten, würden also die Verminderung der Verschmutzungsrechte eines ganzen Jahres fast vollständig ausgleichen. Ein Jahr lang brauchte damit weltweit keine CO2-Minderungsmaßnahme mehr durchgeführt werden, also keine Verschmutzungsrechte hinzugekauft zu werden. Wenn aber kein Interesse an diesen Papieren mehr vorhanden sein wird, wird auch kein Geld mehr dafür bezahlt. Der Marktwert der zu verkaufenden Verschmutzungsrechte liegt also in Wahrheit ganz erheblich unter 10 Mrd.

Wie ist die Argumentation der Stromerzeuger zu beurteilen?

Es handelt sich überhaupt nicht wirklich um Opportunitätskosten, denn die Anerkennung von Opportunitätskosten setzt voraus, dass die Stromerzeuger eine reale Handlungsalternative hätten. Doch die Alternative, ihre Kraftwerke nicht zu betreiben, haben sie überhaupt nicht.

Darüber hinaus ist die angegebene Höhe der Opportunitätskosten falsch, weil beim vollständigen Verkauf der Verschmutzungsrechte aller deutscher Kraftwerke der Marktpreis zusammenbrechen würde und weil außerdem die Verluste durch Nichtbetrieb der Kraftwerke gegengerechnet werden müssten.

Dass die Belastung des Strompreises mit dem angeblichen Marktwert der Verschmutzungsrechte überhaupt erfolgreich durchgesetzt wurde, ist nur mit einem Versagen des Wettbewerbs zu erklären.

Die Preiserhöhung funktioniert natürlich nur, weil ALLE Stromversorger die Opportunitätskosten auf den Strompreis aufschlagen. Es scheint so, als läge eine kartellrechtswidrige Absprache vor.

Ein großer Schwindel

Das heißt, die ganze Geschichte mit den sogenannten Opportinitätskosten von 10 Mrd. ist ein riesiger Schwindel! Man darf gespannt sein, wer von den Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium oder im Umweltministerium oder bei der Strompreisaufsicht oder bei der Kartellbehörde tätig wird.

Wir jedenfalls halten uns da gänzlich heraus, denn - wie gesagt - wir lehnen den Emissionshandel nicht nur wegen dieses Schwindels ab, sondern aus prinzipiellen Erwägungen.

Bei uns auf der Internetseite und bei Eurosolar in einer Zeitungsanzeige haben sich etwa 700 Personen, die zum großen Teil im Umweltschutz tätig sind, gegen den Emissionshandel eintragen lassen. Auch Ihre Namen, liebe Leser, nehmen wir dort gerne auf.


Stellungnahme der Bundesregierung

Auf eine kleine Anfrage der LINKEN im Bundestag äußerte sich die Bundesregierung wortreich wie folgt: Hier nur ein Auszug aus der Bundestagsdrucksache 16/1495 vom 12.07.2006:

Frage:
War für die Bundesregierung im Vorfeld der ersten Handelsperiode absehbar, dass die Stromversorger die ihnen geschenkten Emissionsrechte zu Marktpreisen auf die Strompreise umlegen und sie dadurch leistungslos Extraprofite (windfall profits) erwirtschaften würden?

Antwort der Bundesregierung

Im Rahmen der Verhandlung der Emissionshandelsrichtlinie in der Ratsarbeitsgruppe Umwelt wurde das Thema „Opportunitätskosten“ nicht thematisiert. Zwar wurde im Grünbuch zum Emissionshandel auf eine mögliche Überwälzung der Opportunitätskosten hingewiesen. Da jedoch keine belastbaren Abschätzungen des tatsächlich zu erwartenden Ausmaßes einer Einpreisung von Opportunitätskosten und möglicher Preiseffekte vorlagen, wurde diese Thematik nicht weiter verfolgt. In den Verhandlungen wurde vielmehr davon ausgegangen, dass aufgrund einer kostenlosen Vergabe der Emissionszertifikate keine Preisanstiege zu erwarten sein würden. Auch von Seiten der deutschen Wirtschaft wurde zum damaligen Zeitpunkt immer wieder nachdrücklich die kostenlose Vergabe der Emissionszertifikate gefordert. Dies wurde damit begründet, dass damit ein Anstieg der Energie- und Güterpreise verhindert werden würde. Im Mittelpunkt der Diskussion standen vielmehr die potenziellen tatsächlichen Kosten des Emissionshandels, die auch bei kostenloser Zuteilung entstehen können. In der parlamentarischen Beratung der Emissionshandelsrichtlinie hat das Europäische Parlament explizit eine Erhöhung des zulässigen Auktionsanteils gefordert. Grund war die Absicht des Europäischen Parlaments, einen stärkeren Internalisierungseffekt des Emissionshandels zu erreichen. Die Möglichkeit eines indirekten Einpreisungseffekts über die Berücksichtigung von Opportunitätskosten hat nach hiesiger Kenntnis in der Beratung des Europäischen Parlaments hingegen keine Rolle gespielt. Die Verhandlungen in den europäischen Gremien fanden zudem vor dem Hintergrund des sich wandelnden energiewirtschaftlichen Umfelds in der EU statt (Liberalisierung der Energiemärkte), mit dem die Erwartung eines mittel- bis langfristig sinkenden Strompreisniveaus verbunden war. Aufgrund der Veränderungsprozesse im europäischen Strommarkt war die Prognostizierbarkeit längerfristiger Preisentwicklungen zu diesem Zeitpunkt generell eingeschränkt.
Hinsichtlich der tatsächlichen Kosten zur Verminderung der CO2-Emissionen wurden in wissenschaftlichen Studien auch die potentiellen Überwälzungseffekte untersucht. Dabei wurde für den Strommarkt eine Überwälzung von Vermeidungskosten oder Kosten für den Erwerb von Zertifikaten, die durch den Emissionshandel bewirkt werden, als möglich bezeichnet. Die Überwälzung von tatsächlichen Kosten im Gegensatz zu den Opportunitätskosten stellt aber aus umweltpolitischer Sicht einen intendierten Effekt dar, da auf diesem Wege nachfrageseitige Lenkungswirkungen erzielt werden (Verminderung der Stromnachfrage).



Den vollständigen Text der Bundesdrucksache mit einer ausgezeichneten Erläuterung der gegenwärtigen Situation durch die Fragesteller finden Sie unter www.sfv.de/artikel/2006/hilflosi.htm